Samstag, 16. Februar 2008
Trackbacks
Trackback für spezifische URI dieses Eintrags
Keine Trackbacks
Kommentare
Ansicht der Kommentare:
(Linear | Verschachtelt)
Nur weil sie eine Abmahnung geschickt haben, muss das noch lange kein Rechtsverstoß sein. Ich hätte da gleich mal mit einer Gegenmahnung gedroht. Man muss sich nicht alles gefallen lassen. Ein VZ ist nicht schützenswert.
Dann lass ich mir mal ER oder ING sichern. Dann wäre Marketing oder PokER auch nicht mehr erlaubt.
Wenn ich selbst nur eine billige Kopie wäre, würde ich den Ball lieber mal flach halten.
Dann lass ich mir mal ER oder ING sichern. Dann wäre Marketing oder PokER auch nicht mehr erlaubt.
Wenn ich selbst nur eine billige Kopie wäre, würde ich den Ball lieber mal flach halten.
Kommentar (1)
Ich denke, im Zweifelsfall kommt es darauf an, was denn nun als Marke geschützt ist und ob Verwechslungsgefahr besteht.
Natürlich kann man sich jetzt nicht die Bestandteile “normaler” Wörter wie in Deinem Beispiel schützen lassen. Ein normales deutsches (oder in Deutschland gängiges) Wort, in dem “vz” vorkommt, müsste ich allerdings erstmal suchen gehen. Bei noch nicht geläufigen Abkürzungen mag das anders aussehen.
Ich kenne auch noch das Beispiel mit “aida” und “aidu” - letztere in der gleichen Branche mussten sich nach meinem Kenntnisstand auch umbenennen - und das, wo das Schiff nach einer Oper von Verdi benannt ist.
Natürlich kann man sich jetzt nicht die Bestandteile “normaler” Wörter wie in Deinem Beispiel schützen lassen. Ein normales deutsches (oder in Deutschland gängiges) Wort, in dem “vz” vorkommt, müsste ich allerdings erstmal suchen gehen. Bei noch nicht geläufigen Abkürzungen mag das anders aussehen.
Ich kenne auch noch das Beispiel mit “aida” und “aidu” - letztere in der gleichen Branche mussten sich nach meinem Kenntnisstand auch umbenennen - und das, wo das Schiff nach einer Oper von Verdi benannt ist.
Kommentar (1)
Zur Sicherheit habe ich mir mal www.t-scout-24vz-monster.de registriert...
Das mit der Gegebnmahnung ist so ne Sache. Da sich die Anwaltskosten immer nach dem Streitwert festsetzen, musst dann ersmal nen Batzen Geld auf den Tisch legen, ob die Drohung deswegen was hilft?
Das mit der Gegebnmahnung ist so ne Sache. Da sich die Anwaltskosten immer nach dem Streitwert festsetzen, musst dann ersmal nen Batzen Geld auf den Tisch legen, ob die Drohung deswegen was hilft?
Kommentar (1)
Gegenabmahnungen haben mittlerweile kaum eine Chance, wenn sie als reine Racheaktion eingestuft werden und daher rechtsmissbräuchlich sind.
Kommentar (1)


