Hat das eigentlich
sonst noch jemand mitbekommen? Immerhin betrifft es ja doch eine ganze Reihe Leute, nämlich alle diejenigen, die im web eine Seite mit auch nur irgendwie kommerziellem Hintergrund betreiben. Und bereits mit Wirkung ab morgen, Donnerstag, den 23. Oktober 2008, tritt sie in in Kraft: die Neufassung der Verordnung über die Pflichtablieferung von Medienwerken an die Deutsche Nationalbibliothek.
Dieser Beitrag enthält keine rechtliche Beratung; ich mache mir lediglich einige Gedanken zur Umsetzbarkeit und Sinnhaftigkeit dieses Unterfangens in seiner bisher geplanten und definierten Form.
Kurz: die Pflicht zur Ablieferung eines Pflichtexemplars ihrer Inhalte an die Deutsche Nationalbibliothek in Leipzig könnte nun auf alle kommerziellen Webseitenbetreiber zukommen.
Aber wissen die Entscheider da eigentlich, was sie tun?